Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Das Ärztegesetz sieht vor, dass alle Ärztinnen und Ärzte, die bis inklusive 31. August 2013 mit einem Ius Practicandi als approbierte/r Ärztin/Arzt für Allgemein- Medizin oder Fachärztin/Facharzt in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen waren und am 1. September 2016 in die Ärzteliste eingetragen sind, einen Nachweis ihrer Fortbildungsverpflichtung erbringen müssen.

Dieser Nachweis kann in Form eines DFP-Diploms oder durch die Vorlage von Fortbildungsbestätigungen im Umfang eines DFP-Diploms erfolgen.

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Ihr Fahrplan zum Fortbildungsnachweis am 1.9.2016 (PDF öffnet in neuem Fenster)

Mit dem Stichtag 10.März 2016 sind österreichweit 1215 FachärztInnen/Fachärzte für Unfallchirurgie von dieser Regelung betroffen, die dieses Sonderfach als Erstfach eingetragen haben. Leider sind erst 573 KollegInnen im Besitz eines gültigen Fortbildung-Diploms. Dies entspricht einer Diplomquote von 47%.

Die Österreichische Ärztekammer prüft zum Stichtag 1.September 2016 flächendeckend die ärztliche Fortbildungsverpflichtung. Verifiziert wird, welche ÄrztInnen/Ärzte über ein aktuelles DFP-Diplom verfügen oder mindestens 150 DFP-Punkte in der erforderlichen Zusammensetzung auf ihrem elektronischen Fortbildungskonto gebucht haben.

Sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, ergeht ein Mahnschreiben der ÄÖK mit zwei Nachfristen (jeweils ca. 3 Monate). Bei weiterer Nichterfüllung des Nachweises der Fortbildungsverpflichtung ergeht eine Meldung an den Disziplinarsenat der Österreichischen Ärztekammer, der entsprechende Schritte setzen kann, die bis zum Berufsverbot reichen können.

Ich ersuche Sie daher eindringlich, bei der österreichischen Akademie der Ärzte ein DFP Diplom zu beantragen. Die Mitarbeiter sind Ihnen dabei gerne behilflich. Auch ich stehe Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

mit kollegialen Grüßen

Richard Maier
BFGO Unfallchirurgie in der ÖÄK

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DR.
RICHARD MAIER
Bundesfachgruppenobmann Unfallchirurgie in der ÖÄK
T:   +43 676 4222300
M: maier.richard@aon.at