Unfallchirurgen präsentieren Vorschläge und Forderungen für einen verbesserten Kinderschutz in Österreich

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  • Verletzte Kinder als Teil der täglichen unfallchirurgischen Praxis
  • Leitfaden-Entwicklung für gewaltbetroffene Kinder
  • Forderung nach Kinderschutzregister
  • Einheitliche Gesetzgebung für Jugendschutz und Jugendwohlfahrt

Wien (Österreichische Gesellschaft für Unfallchirurgie) – Verletzte Kinder aller Altersstufen gehören zur täglichen Praxis an Österreichs unfallchirurgischen Abteilungen. Das ergibt eine interne Untersuchung der Österreichischen Gesellschaft für Unfallchirurgie (ÖGU). Grund genug für Österreichs Unfallchirurgen, ihre 45. Jahresversammlung diesem Thema unter dem Motto „Trauma im Kindes- und Jugendalter“ zu widmen. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – insbesondere in der Medizin nicht. Unser Know-how aus der Erwachsenentraumatologie dürfen wir nicht 1:1 auf sie umlegen. Zu viele Komponenten – wie etwa unterschiedliche Wachstumsphasen – beeinflussen die Behandlungs- und Therapiemethoden“, erläutert Dr. Franklin Genelin, Primar am Kardinal Schwarzenberg´schen Krankenhaus Schwarzach und Präsident der ÖGU, heute im Rahmen einer Pressekonferenz. Für die Jahresversammlung gelang es der ÖGU, Experten zur kindlichen Traumatologie zu laden, um neue Therapieansätze zu diskutieren bzw. neue Forschungserkenntnisse auszutauschen. Als Hilfe für Eltern und Aufsichtspersonen erarbeiteten die Unfallchirurgen eine Übersicht über die zehn gefährlichsten Orte mit Tipps zur Unfallvermeidung.
Leitfaden: „Kinder als Mitbetroffene häuslicher Gewalt” Unfälle sind  nicht die einzige Ursache für Kindesverletzungen, sondern leider auch Gewalt und Missbrauch. Eine Tatsache, die sich aus der unfallchirurgischen Praxis bestätigen lässt. Nicht zuletzt deshalb wurde die ÖGU gefragt, an dem vom Bundesministerium für Wirtschaft, Frauen und Jugend in Auftrag gegebene Leitfaden „Gesundheitliche Versorgung gewaltbetroffener Frauen“  – welcher in Kürze veröffentlicht wird – mitzuwirken und ihre spezifische Sichtweise im Teilprojekt „Kinder als Mitbetroffene häuslicher Gewalt“ einzubringen. “Denn meist sind es die Unfallchirurgen, die mit gewaltbetroffenen Kindern zuerst konfrontiert werden“, so OA Dr. Richard Maier, ÖGU-Projektverantwortlicher und Bundesfachgruppenobmann der Österreichischen Ärztekammer. Der Leitfaden soll Ärzten, Hebammen und Krankenpflegepersonal als Nachschlagewerk dienen, in dem sie sich hinsichtlich Ausmaß, Folgen und Dynamik häuslicher Gewalt informieren können.
Kinderschutz-Register zur Verhinderung von „Spital Shopping“ Als Beitrag zur Früherkennung von Missbrauchsfällen fordern die Unfallchirurgen eine verbesserte Vernetzung der Spitäler und die Einrichtung eines „Kinderschutz Registers“ zur raschen Abklärung von Verdachtsfällen. „Im Verdachtsfall müssen wir auf Knopfdruck feststellen können, ob das verletzte Kind nicht schon mit den gleichen oder ähnlichen Verletzungen woanders behandelt wurde. Das können wir derzeit nicht. Hier muss uns die Politik helfen, ein Früherkennungssystem einzurichten, um das Spital-Shopping zu verhindern“, fordert Univ.-Prof. Dr. Richard Kdolsky vom AKH Wien. Gleichzeitig gibt Kdolsky zu bedenken, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen diese Vernetzung bisher verhindern. „Geht also Datenschutz vor Kinderschutz? Wir brauchen bessere Hilfsmittel zum Wohle der Kinder“, appelliert Kdolsky.
Schaffung eines Kinderschutzombudsmanns Gleichzeitig wünschen sich die Unfallchirurgen die Einrichtung eines Kinderschutzobmanns nach Vorbild des Wiener Pflegeombudsmanns. Diese unabhängige und weisungsfreie Stelle sollte zentral eingerichtet werden und alle Anliegen rund um das Kindeswohl behandeln bsw. die Meldung an die Polizei in Missbrauchsfällen, die Koordination der Kinderschutzgruppen oder die Vernetzung mit der Jugendwohlfahrt. „Nach unserer Vorstellung sollte in jedem Spital ein Vertreter der Jugendwohlfahrt Mitglied der Kinderschutzgruppe sein. Das wäre schon ein Fortschritt. Bei einem Kinderschutzombudsmann könnten dann alle Drähte zusammenlaufen“, so Kdolsky.
Einheitliche Gesetzgebung als Gebot der Stunde Darüber hinaus fordern die Unfallchirurgen eine einheitliche Gesetzgebung in den Bereichen Jugendschutz und Jugendwohlfahrt. „Wir hoffen, dass das neue Bundes Kinder- und Jugendhilfsgesetz“ einen Fortschritt bringt und appellieren an die Verantwortlichen im Bund und den Ländern, den Weg frei für schnelle Verfahren zum Wohle der Kinder zu machen“, so Kdolsky abschließend.
Rückfragehinweis:
Mag. Martin Stradal, Kovar & Köppl Public Affairs Consulting, Tel.: 01/5229220-25; mailto: martin.stradal@publicaffairs.cc

Pressespiegel
PDF  Kurier, 01.10.2009
PDF  Der Standard.at, 30.09.2009
PDF  news.orf.at, 30.09.2009