Sehr geehrtes Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Unfallchirurgie!
Nach unserer 49. Jahrestagung ist Univ.-Doz. Dr. Albert Kröpfl in die Funktion des Präsidenten eingetreten. Aus gegebenem Anlass sieht sich Univ.-Doz. Dr. Albert Kröpfl außer Stande die Präsidentschaft auszuüben. In so einem Fall sehen unsere Statuten vor, dass der nächste Prä-Präsident (Prim. Univ.-Prof. Dr. Mehdi Mousavi) die Geschäfte weiterführt – leider ist dies Prim. Univ.-Prof. Dr. Mehdi Mousavi aus privaten Gründen 2014 nicht möglich.
Um diese Situation zu überbrücken, würde sich Prim. Dr. Andreas Pachucki bereit erklären, die Geschäfte der ÖGU ein weiteres Jahr zu führen – dazu ist jedoch eine Ergänzung der Statuten notwendig. Der geschäftsführende Vorstand schlägt diese Vorgehensweise vor und möchte diese nun allen Mitgliedern zu Abstimmung vorlegen.
Bezüglich Organisation unserer 50. Jahrestagung hat sich dankenswerter Weise Prim. Univ.-Prof. Dr. Herbert Resch bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen.
Ich lade Sie hiermit höflichst zur außerordentlichen Hauptversammlung ein:
Datum: Freitag, 20. Dezember 2013
Zeit: Eröffnung der Sitzung um 13:00 Uhr
Beginn der Sitzung um 14:00 Uhr
Ort: ÖGU Geschäftsstelle
Hollandstraße 14, 1020 Wien
TAGESORDNUNG:
- Begrüßung durch den Präsidenten
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Ergänzung des § 11 der Statuten der ÖGU:
Auszug aus den Statuten:
§ 11 : WAHLVORSCHLÄGE
Wahlvorschläge können durch jedes ordentliche Mitglied eingebracht werden. Zur Abstimmung bei der Hauptversammlung sind nur jene Wahlvorschläge zu bringen, die schriftlich bis 6 Wochen vor dem Wahltermin beim Generalsekretär einlangen und für die Unterstützungsunterschriften von mindestens 10 Mitgliedern der ÖGU vorliegen.
Der Präsident ist berechtigt, weitere Wahlvorschläge zu präsentieren.
Alle Wahlvorschläge an die Hauptversammlung sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Wahltermin den Mitgliedern entsprechend kundzumachen.
Die Wahl für Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes erfordert die absolute Mehrheit. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten. Bei Stimmengleichstand entscheidet der Präsident.
Die Wahl für Mitglieder des nichtständigen Beirates erfordert die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichstand entscheidet der Präsident.
Vorgeschlagene Ergänzung:
„Auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstandes kann die Hauptversammlung die Funktionsperioden der Mitglieder des Vorstandes maximal einmal verlängern.“
Die Statuten finden Sie auf der ÖGU Homepage: https://www.unfallchirurgen.at/ueber_ogu/statuten.php?navId=15&img=2 - Abstimmung über die Änderung der Statuten
- Verlängerung der Funktionsperiode von Prim. Dr. Andreas Pachucki als Präsident der ÖGU: Der geschäftsführende Vorstand schlägt die Verlängerung der Funktionsperiode vonPrim. Dr. Andreas Pachucki als Präsident der ÖGU um ein Jahr vor.
- Abstimmung über die Verlängerung der Funktionsperiode des Präsidenten
- Bestätigung der Aufnahme von Prim. Univ.-Doz. Harald Boszotta in den nichtständigen Beirat der ÖGU
Da Prim. Univ.-Prof. Dr. Christian Fialka als Kassier in den geschäftsführenden Vorstand wechselt, wird – entsprechend dem Wahlergebnis der Jahreshauptversammlung vom 4. Oktober 2013 in Salzburg – Prim. Univ.-Doz. Harald Boszotta in den nichtständigen Beirat der ÖGU aufgenommen. - Allfälliges
Falls Sie an der außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmen möchten, ersuchen wir Sie um Anmeldung in der ÖGU Geschäftsstelle (office@unfallchirurgen.at) bis spätestens Freitag, 6. Dezember 2013.
Mit freundlichen Grüßen!
Univ.-Prof. Richard Kdolsky
Generalsekretär