ab 1. September 2013 rechtswirksam

Die erste Novelle der DFP-Verordnung (Verordnung über Ärztliche
Fortbildung) tritt am 1. September 2013 in Kraft

Diese wurde am 21. Juni 2013 im Zuge der Vollversammlung der Österreichischen
Ärztekammer (ÖAK) beschlossen. Der DFP-Novelle liegt eine Änderung des Ärztegesetzes
zugrunde. Laut § 49 Abs. 1 Ärztegesetz sind alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, sich
laufend im Rahmen anerkannter Fortbildungsprogramme der Landesärztekammern und
der ÖÄK oder im Rahmen anerkannter ausländischer Fortbildungsprogramme
fortzubilden. In Österreich ist das DFP der hierfür vorgesehene Rahmen.

vollständige Information zur DFP-Novelle herunterladen

Nachstehend finden Sie auch den Link zur novellierten DFP-Verordnung:
http://www.arztakademie.at/dfpverordnung/